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Fachbereiche im ZUS Hamburg

Wir erstellen familienpsychologische Gutachten zu den Themen:

  • Elterliche Sorge nach Trennung und Scheidung
  • Lebensmittelpunkt des Kindes
  • Umgang des Kindes mit bedeutsamen Bezugspersonen
  • Kindeswohlgefährdung und Erziehungsfähigkeit
  • Rückführung des Kindes nach Fremdunterbringung

 

Arbeitsweise Unsere Arbeitsweise im Verlauf der Begutachtung entspricht einem strukturierten diagnostischen Vorgehen und einer evidenzbasierten Herleitung, um am Kindeswohl orientierte Einschätzungen und Empfehlungen abgeben zu können. Dabei sind wichtige Arbeitsschritte:

  • Leitfadenbasierte Explorationsgespräche mit Elternteilen und Kind(ern)
  • Freie und (teil-)strukturierte Interaktionsbeobachtung von Eltern und Kind(ern)
  • Testdiagnostische Verfahren sowie Fragebogen- und Screeningverfahren mit Elternteilen und Kind(ern)
  • Befragung von Fachkräften (Fremdanamnese) und ggf. Explorationsgespräche mit weiteren Familienangehörigen
  • Hausbesuche
  • Optional: Gemeinsame Elterngespräche und Hinwirken auf Einvernehmen

 

Die für die Fragestellung relevanten Informationen werden mittels der oben genannten Methoden im Rahmen von Hausbesuchen und Praxisterminen erhoben. Die Praxis verfügt über mehrere Explorationsräume, ein Videointeraktionszimmer und eine umfassende Bibliothek testdiagnostischer Instrumente sowie Fachliteratur, die dem aktuellem wissenschaftlichen Forschungsstand entspricht.

Qualitätssicherung Das Vorgehen der Sachverständigen folgt den Anforderungen nach Fachkompetenz, Neutralität, Objektivität und Beachtung des Datenschutzes. Wir arbeiten im gesamten Begutachtungsprozess wissenschaftlich fundiert, präzise und transparent. Unseren Qualitätsstandard gewährleisten wir, indem wir unsere fundierte Ausbildung kontinuierlich durch fachspezifische Fortbildungen, Intervisionen und Supervisionen sicherstellen. Das ZUS bietet darüber hinaus Fortbildungen mit externen ReferentInnen an, welche darauf ausgerichtet sind, die Expertise gutachterlichen Vorgehens stets auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu halten. Alle im ZUS erstellten Gutachten unterliegen dem Vier-Augen-Prinzip: Am Ende jeder Begutachtung wird das Gutachten in anonymisierter Form durch eine(n) Kolleg:in gegengelesen.

Bearbeitungsdauer Das ZUS stellt eine versierte und nach Möglichkeit zügige Bearbeitung der Begutachtungen sicher. Die Dauer der Begutachtung kann jedoch nach Einzelfall und Fragestellung sehr unterschiedlich ausfallen und ist abhängig von der Anzahl betroffener Kinder, der Kooperationsbereitschaft der Beteiligten, der Notwendigkeit zusätzlicher Hausbesuche und zahlreichen weiteren Faktoren. In der Regel ist allerdings von einer Bearbeitungsdauer von vier bis sechs Monaten (Eingang des Auftrages bis zur Fertigstellung des Gutachtens) auszugehen.

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unsere Expertise

familienpsychologische Gutachten zu verschiedenen Fragestellungen

  • Elterliche Sorge nach Trennung und Scheidung und Lebensmittelpunkt des Kindes
  • Umgang des Kindes mit bedeutsamen Bezugspersonen
  • Kindeswohlgefährdung und Erziehungsfähigkeit
  • Rückführung des Kindes nach Fremdunterbringung
  • Weitere Fragestellungen auf Anfrage

Unsere Arbeitsweise

Wie wir vorgehen

Unsere Arbeitsweise folgt einem strukturierten diagnostischen Vorgehen und einer evidenzbasierten Herleitung, um am Kindeswohl orientierte fachpsychologische Einschätzungen und Empfehlungen abgeben zu können. Die für die Fragestellung relevanten Informationen werden mittels der nachfolgend genannten Methoden im Rahmen von Hausbesuchen und Praxisterminen erhoben. Die Praxis verfügt über mehrere Explorationsräume, ein Videointeraktionszimmer und eine umfassende Bibliothek testdiagnostischer Instrumente sowie Fachliteratur, die dem aktuellem wissenschaftlichen Forschungsstand entspricht.

Wichtige methodische Grundsätze

  • Leitfadenbasierte Explorationsgespräche mit Elternteilen und Kind(ern)
  • Freie und (teil-)strukturierte Interaktionsbeobachtung von Eltern und Kind(ern)
  • Testdiagnostische Verfahren sowie Fragebogen- und Screeningverfahren mit Elternteilen und Kind(ern)
  • Befragung von Fachkräften (Fremdanamnese) und ggf. Explorationsgespräche mit weiteren Familienangehörigen
  • Hausbesuche
  • Optional: Gemeinsame Elterngespräche und Hinwirken auf Einvernehmen

Unser Anspruch

Hohe Qualitätsstandards

Das Vorgehen unserer Sachverständigen erfüllt alle Anforderungen an Fachkompetenz, Neutralität und Objektivität. Wir arbeiten im gesamten Begutachtungsprozess wissenschaftlich fundiert, präzise und transparent. Unseren Qualitätsstandard gewährleisten wir, indem wir unsere umfassende Ausbildung kontinuierlich durch fachspezifische Fortbildungen und Supervisionen sicherstellen. Alle im ZUS erstellten Gutachten folgen dem Vier-Augen-Prinzip: Am Ende jeder Begutachtung wird das Gutachten in anonymisierter Form durch eine(n) Kolleg:in gegengelesen.

Kurze Bearbeitungsdauer

Das ZUS stellt eine versierte und nach Möglichkeit zügige Bearbeitung der Begutachtungen sicher. Die Dauer der Begutachtung kann jedoch nach Einzelfall und Fragestellung sehr unterschiedlich ausfallen und ist abhängig von der Anzahl betroffener Kinder, der Kooperationsfähigkeit der Beteiligten, der Notwendigkeit zusätzlicher Hausbesuche und zahlreichen weiteren Faktoren. In der Regel ist allerdings von einer Bearbeitungsdauer von vier bis sechs Monaten (Eingang des Auftrages bis zur Fertigstellung des Gutachtens) auszugehen.

Information über neue Fachbereiche

Hier können Sie Ihre Kontaktdaten hinterlassen, um benachrichtigt zu werden, sobald das ZUS neue Fachbereiche erschließt. Wir werden Ihre Daten nur zu diesem Zweck verarbeiten.