Ablauf einer Begutachtung
Nach Eingang des Auftrages werden wir schriftlich mit Ihnen Kontakt aufzunehmen und Sie bitten, einige Informationen zu übermitteln. Im Anschluss daran werden – in der Regel telefonisch – erste Termine vereinbart. Sollten wir länger nichts von Ihnen hören, werden wir versuchen, über Ihren Verfahrensbevollmächtigten Kontakt aufzunehmen.
Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens und der vorhergehenden Planungsphase einer Begutachtung kann es einige Tage bis wenige Wochen dauern, bis Sie die ersten Termine beginnen. Wir sind um eine schnelle Auftragsbearbeitung bemüht.
Bitte sehen Sie zwischendurch von Terminnachfragen ab. Oft liegen mehrere Wochen zwischen Terminen, was verschiedene Ursachen haben kann. Im Hintergrund arbeiten wir trotzdem kontinuierlich weiter. Sollte sich tatsächlich eine Verzögerung bezüglich der ursprünglich gesetzten Frist ergeben, teilen wir dies in der Regel schriftlich dem Auftraggeber des Gutachtens mit. Sie erhalten über diesen dann für gewöhnlich eine Abschrift der Sachstandsmitteilung.
- Nach Abschluss des Auftrages dürfen wir zunächst keine weiteren Nachfragen zum schriftlichen Gutachten beantworten und auch keine weiteren Gespräche mit den Beteiligten führen. Hierfür ist die etwaige spätere Verhandlung vorgesehen. Ggf. kann uns der Auftraggeber schriftlich auffordern, bereits zu einzelnen Aspekten im Vorfeld Stellung zu nehmen. Wir bitten Sie daher, nach Eingang des Gutachtens von direkten Nachfragen zum Inhalt abzusehen.